Das Persönliche Budget gemäß § 17 SGB IX
Um Behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen ein größeres Maß an Selbstbestimmung bei der Gestaltung ihres Alltags zu ermöglichen,
besteht seit dem 1. Januar 2008 ein Rechtsanspruch auf Teilhabe- und/oder Rehabilitationsleistungen in Form eines Persönlichen Budgets.
Anstelle von Dienst- und Sachleistungen zur Teilhabe kann nun ein Persönliches Budget in Form einer Geldleistung gewählt werden.
Als „Experten in eigener Sache" können Betroffene selbst entscheiden, welche Hilfe sie benötigen und wer die Leistungen erbringen soll.
Dies können sein:
- Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation (z.B. Kurbehandlung, Reha-Sport, Funktionstraining)
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung, Arbeitsassistenz, Mobilität)
- Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (z.B. Grundsicherung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung)
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (z.B. Kommunikationshilfen, Besuch von kulturellen Veranstaltungen)
Wir beraten Sie gern individuell und kompetent zu allen Fragen der Antragstellung sowie zur Abklärung von
Anspruchsvoraussetzungen, Motivationen, Zielen und Perspektiven, Hilfebedarf, Leistungen und Leistungserbringern.
Auf Wunsch stehen wir Ihnen auch assistierend zur Seite.
Beratung: jeden Montag 8:00 – 9:00 Uhr
Ansprechpartner:
Mittendrin in Hellersdorf e. V., Betreuerbüro
Frau Steffi Mrotzek
Albert-Kuntz-Str. 62
12627 Berlin
Tel.: 99 28 74 94 |
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