”VILLA MITTENDRIN - Betreutes Jugendwohnen nach § 35a KJHG”In der "Villa Mittendrin" können 8 Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren leben, die aufgrund von seelischen Störungen oder Verhaltensauffälligkeiten sozialpädagogischer Betreuung bedürfen. In der Einrichtung, die sich mitten im ruhigen und grünen Siedlungsgebiet von Kaulsdorf befindet, erleben die Jugendlichen einen ganz normalen Alltag. Sie gehen zur Schule oder Ausbildungsstätte, erledigen häusliche Aufgaben, helfen bei der Pflege des Gartens oder planen gemeinsame Unternehmungen. Jeder Jugendliche bewohnt ein Einzelzimmer, das ihm genügend Raum und Zeit für individuelle Interessen bietet. In regelmäßig stattfindenden Gruppengesprächen werden Wochenplanungen und individuelle Dinge ebenso besprochen wie Probleme, die sich aus dem Alltag des Zusammenlebens ergeben. Gibt es Probleme, sind die Betreuer jederzeit ansprechbar und stehen mit Rat und Tat zur Seite, ebenso wie ein Psychologe. Die Aufnahme der Jugendlichen erfolgt in Absprache mit den jeweiligen Jugendämtern. Rechtsgrundlagen sind das Kinder- und Jugendhilfegesetz, §§ 34 und §§ 35a. Haben die Jugendlichen einen bestimmten Grad an Selbständigkeit, Zuverlässigkeit und sozialer Reife erworben, besteht die Möglichkeit, eine betreute 1-Zimmer Wohnung in der Nähe des Stammhauses zu beziehen. Die neue Qualität dieser Wohnform besteht darin, daß eine Betreuung nur noch stundenweise erfolgt, natürlich immer in Abstimmung mit den jeweiligen Erfordernissen. Ziel ist es, dem Jugendlichen nach einer gewissen Zeit ein völlig selbständiges Leben zu ermöglichen. Platzkapazität: 8 Plätze in der "VILLA MITTENDRIN" |
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