Arbeitsgelegenheiten mit MehraufwandsentschädigungDie Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE, sog. Ein-Euro-Jobs) zählen zu den öffentlich geförderten Beschäftigungen. Die ausgeübten Tätigkeiten müssen zusätzlich sein, im öffentlichen Interesse liegen, keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen und kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen. Bei diesem auch als Zusatzjob genannten Instrument der Arbeitsförderung werden dem Arbeitslosengeld-II-Empfänger die bisher gezahlten Leistungen weiterhin gezahlt und er erhält zusätzlich pro gearbeiteter Stunde eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,00 € bis 1,50 €. Die wöchentliche Arbeitszeit soll 30 Stunden nicht überschreiten. Ziel dieser Jobs ist es, die geförderten Teilnehmer wieder in ein geregeltes Arbeitsleben zu integrieren, die Erwerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten, individuelle Fähigkeiten des Erwerbslosen zu fördern und durch Qualifizierung während der Maßnahme die Integrationschancen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Der Verein bietet in Zusammenarbeit mit verschieden Regieträgern diese Zusatzjobs in unterschiedlichen Projekten an.
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