Psychisch Kranke und seelisch Benachteiligte, die in der Lage sind, täglich einige Stunden zu arbeiten, können in unserem Zuverdienstbereich unter geschützten Bedingungen einer Tätigkeit nachkommen.
Je nach individuellem Leistungsvermögen beträgt die Arbeitszeit zwischen zwei und sechs Stunden. Die angebotenen Arbeiten sind vielfältig. Die Klienten können, je nach individuellen Fähigkeiten und Neigungen, wählen. Ein Wechsel zwischen den Tätigkeitsfeldern ist möglich. Das schafft nicht nur Abwechslung, sondern fördert auch die Flexibilität des Einzelnen. Für die Tätigkeit wird am Monatsende eine Aufwandsentschädigung gezahlt, die sich nach den geleisteten Arbeitsstunden richtet.
Nach einer Probearbeitszeit wird eine vertragliche Bindung mit dem jeweiligen Klienten eingegangen. Dieser Vertrag enthält neben der Stundenanzahl und der Höhe der Aufwandsentschädigung auch die Verpflichtung des Klienten, regelmäßig den Zuverdienst aufzusuchen.